Wissen & Tips für Patienten

Tips zur Behandlung häufiger Augenbeschwerden

Tips bei häufigen Augenbeschwerden (als pdf zum Ausdrucken)



Hilfreiche Informationen zum Thema Auge und Sehen
Informationen zur Regelung des Krankentransports

Welche Regelungen gelten für den Krankentransport?

  • Fahrten zu einer stationären Behandlung:

  • muss sich der Patient von seiner Krankenkasse nicht genehmigen lassen.

  • Fahrten zu einer ambulanten Behandlung (Arztbesuch in der Praxis):

  • muss sich der Patient von seiner Krankenkasse genehmigen lassen.

  • Wann werden die Kosten ohne Genehmigung übernommen?

  • Fahrten zu einer ambulanten OP nach Paragraf 115b SGB V, wenn es sich um einen stationsersetzenden Eingriff handelt. Somit können Fahrten zu einer vor- und/oder nachstationären Behandlung (§ 115a SGB V) oder zu einer ambulanten Operation im Krankenhaus (§ 115b SGB V) verordnet werden. Dies gilt auch für Fahrten zu einer ambulanten Operation in der Vertragsarztpraxis. Voraussetzung ist, dass dadurch eine voll- oder teilstationäre Krankenhausbehandlung, die aus medizinischen Gründen geboten wäre, verkürzt oder vermieden werden kann.


  • Fahrten zu einer vor-oder nachstationären Behandlung im Krankenhaus nach Paragraf 115a SGB V, zum Beispiel vor oder nach einer Operation.

  • Fahrten zum Arztbesuch in der Praxis für Patienten, die einen Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen „aG“, „BI“ oder „H“ oder einen Einstufungsbescheid in die Pflegestufe 2 (Pflegegrad 3) oder 3 (Pflegegrad 4) vorlegen.

  • Fahrten, die zwingend medizinisch notwendig sind, aber nicht die genannten Kriterien erfüllen. Krankenkassen können diese im Einzelfall genehmigen (vor Fahrtantritt).